Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner - "We No Speak No Americano"

Abmahnung Filesharing
19.07.2011 654 Mal gelesen
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der Firma GSDR GmbH die Verletzung von Urheberrechten an dem Werk "We No Speak No Americano" ab. Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet, sondern modifiziert werden.

Derzeit mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH die Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing in Internettauschbörsen ab.

Aktuell davon betroffen ist die unerlaubte Verbreitung des Songs "We no speak no Americano" der Künstlergruppe Yolanda Be Cool & Dcup.

Für die Auftraggeberin verlangt die Kanzlei Kornmeier & Partner die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450 EUR.

Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung  umgehend anwaltlich prüfen und abändern lassen, da diese zu weitgehend ist und ein Schuldanerkenntnis bzw. eine unbedingte Zahlungspflicht beinhaltet. 

Die von Kornmeier & Partner gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung bzw. eine einstweilige Verfügung droht.

Wurde die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht begangen, sollten Betroffene die Möglichkeiten einer wirksamen Rechtsverteidigung mit einem im Urheberrecht fachkundigen Rechtsanwalt erörtern.

Einen Anspruch auf Unterzeichnung der zu weit gefassten, von den Anwälten Kornmeier  vorbereiteten Unterlassungserklärung, hat der Rechteinhaber aber auch dann nicht, wenn die Rechtsverletzung begangen wurde. In diesem Fall sollten durch eine anderslautende Formulierung und Modifizierung der vorformulierten Unterlassungserklärung zu strenge und nachteilige Rechtsfolgen vermieden werden.

Auch der geforderte Schadensersatz kann in der Regel mit anwaltlicher Hilfe deutlich reduziert oder abgewehrt werden.

Eine erste schnelle Rechtsberatung und die schnelle Vertretung der Interessen Betroffener biete ich zum fairen Pauschalpreis an. Bei mir sind Sie kein gesichtsloser Fall unter vielen - sondern Mandant, dem ich stets zur Seite stehe.

Ich stehe telefonisch und per E-Mail für eine kostenfreie Kontaktaufnahme und erste Orientierung zur Verfügung.

Abmahnschreiben können Sie mir per E-Mail oder Fax zuleiten - Sie erhalten dann umgehend meine erste Einschätzung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Gleueler Str. 249, 50935 Köln

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