Provinzial Lebensversicherung – „ewiges“ Widerspruchsrecht möglich

Provinzial Lebensversicherung – „ewiges“ Widerspruchsrecht möglich
30.01.2017249 Mal gelesen
Die Provinzial Lebensversicherung könnte gegenüber vielen Kunden im Nachteil sein. Durch das Verwenden fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen muss vielen Verbrauchern ggf. das "ewige" Widerspruchsrecht eingeräumt werden.

Provinzial Lebensversicherung Kunden könnten im Vorteil sein

Die Provinzial Lebensversicherung könnte vielen tausenden Kunden einen Rechtsvorteil einräumen müssen. Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Provinzial abgeschlossen haben, haben gegebenenfalls immer noch ihr Widerspruchsrecht inne. Und das, obwohl die eigentliche Frist des Widerspruchsrechts verstrichen zu sein scheint.

Genau diese Frist setzte nämlich in zahlreichen Fällen nie ein. Der Widerspruch kann somit "ewig" ausgeübt werden. Grund dafür ist, dass die Provinzial bei Abschluss der Versicherungsverträge fehlerhafte Dokumente nutzte. Als "Ausgleich" sprachen BGH und EuGH Kunden bereits das "ewige" Widerspruchsrecht zu. Schätzungen zufolge sind rund 60% all derjenigen betroffen, die in besagtem Zeitraum bei der Provinzial oder einem anderen Finanzdienstleister eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.

Widerspruch gegenüber Lebensversicherung kann hohe Ersparnis herbeiführen

Das Widerspruchsrecht ist vor allem dem Geldbeutel der Verbraucher dienlich. Mittels Widerspruchs kann sich problem- und verlustlos von der alten Lebensversicherung getrennt werden. Und diese Trennung ist auch sinnvoll, denn die alten Tarife und Versicherungsbedingungen sind längst überholt und auch aus ökonomischer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Festzumachen ist das an Komponenten wie dem Policenmodell oder der mangelhaften Ausführung der Fondsbindung. Das Policenmodell ist sogar seit 2008 unzulässig.

Kurzum, der heutige Finanzmarkt bedarf anderer Anlagestrategien als es die alten Lebensversicherungen bei Provinzial und anderen hergeben. Ein Wechsel ist oftmals vorteilhaft.

Widerspruch und Rückabwicklung statt Kündigung und Rückkaufswert

Der Ausstieg aus dem Versicherungsverhältnis mithilfe eines Widerspruchs führt nicht zu Einbußen. Denn beim Widerspruch wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt und der Kunde erhält nahezu alle eingezahlten Beiträge (verzinst) zurück. Anders liegt es bei einer Kündigung: Kündigt der Versicherte den Versicherungsvertrag, schüttet die Lebensversicherung lediglich den sogenannten Rückkaufswert aus. Dieser wird je nach Beitragsjahr oder -monat bemessen und ist nur ein Bruchteil der eigentlich angesparten Summe. Bei einer Kündigung droht also Verlust, im Falle des Widerspruchs nicht.

Provinzial Lebensversicherung hat Entstehung des Widerspruchsrechts zu verantworten

Wichtigste Voraussetzung für die Berechtigung zum "ewigen" Widerspruch ist eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Bei der Widerspruchsbelehrung handelt es sich um ein Vertragsdokument, das der Kunde bei Vertragsschluss erhält. An dieses Schriftstück sind gewisse Maßstäbe hinsichtlich Deutlichkeit und Verständnis gestellt, um eine lückenlose und umfassende Belehrung des Kunden zu garantieren.

Diesem sogenannten Deutlichkeitsgebot ist die Provinzial nicht in allen Fällen ausreichend gerecht geworden. In Einzelfällen wurden Hinweise auf Formerfordernisse weggelassen und Vertragsdokumente nicht benannt. Der Bundesgerichtshof sah darin eine Missachtung der gebotenen Deutlichkeit und hat das "ewige" Widerspruchsrecht bejaht. Tonus: Wer unzureichend von der Lebensversicherung über sein Widerspruchsrecht belehrt wird, kann es quasi "ewig" ausüben.

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Ob im konkreten Einzelfall das "ewige" Widerspruchsrecht gegeben ist, bedarf einer genauen Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Jeder Versicherungsvertrag kann individuelle Faktoren beinhalten, die die Frage beeinflussen. Um betroffenen Verbrauchern einen Überblick über ihre Situation zu verschaffen, bieten wir von Werdermann | von Rüden eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages an.

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