Die in den letzten Wochen massenhaft erfolgte Weisung von Telekom-Beamten zur Teilnahme an einer "Vorbereitungs- und Orientierungshase" bei Vivento Customer Service GmbH (VCS) ist nach einem aktuellen Beschluß des Verwaltungsgerichts Lüneburg in rechtlicher Hinsicht als ein Verwaltungsakt anzusehen. Die Weisung kann also mit einem Widerspruch angefochten werden (VG Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2008, 1 B 23/08)
Regelmässig ist zu beobachten, dass bei Betriebsprüfungen bestimmte Versicherungsverhältnisse zunächst unbeanstandet bleiben, bei späteren Prüfungen jedoch aufgegriffen und zum Anlass für erhebliche Nachforderungen genommen werden.
Säumniszuschläge auf Sozialversicherungsbeiträge können teuer werden. Sie sind für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, für jeden angefangenen Monat der Säumnis in Höhe von 1% des rückständigen auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. Bei Betriebsprüfungen ist es nicht selten, dass Nachforderungen für die Vergangenheit erhoben werden.