Scheinselbständigkeit wird zum Dauerthema. Auch Sportvereine und Sportverbände sind betroffen, wenn sie die Dienste externer Trainer und Übungsleiter in Anspruch nehmen.
Das Thema Scheinselbständigkeit nimmt an Bedeutung zu. Die Prüfungen der Sozialversicherungsträger werden schärfer. Denn viele Institutionen versuchen, sich der Sozialversicherungspflicht ihrer Mitarbeiter durch die Formulierung bestimmter Vertragsklauseln zu entziehen. Dadurch soll der Eindruck einer freien Mitarbeit und damit Selbständigkeit erweckt werden.
Während der Dauer einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit ist ein Beamter auch ohne eine ausdrückliche Freistellung nicht zur Dienstleistung verpflichtet. Wenn ein Polizeibeamter unter Vorlage fundierter fachärztlicher Stellungnahmen seine Dienstfähigkeit nachweist, darf der Dienstherr nicht unter Berufung auf abweichende medizinische Beurteilungen der Polizeiärzte anordnen, dass der Beamte Dienst zu leisten hat. Erst recht darf der Dienstherr unter diesen Voraussetzungen kein Disziplinarverfahren androhen.
Mit Urteil vom 16.11.2009 sprach das Amtsgericht Hannover zwei geschäftsführende Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft von dem Vorwurf frei, Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten und den zuständigen Stellen über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht zu haben.