Grundsätzlich hat jeder Beamte einen Rechtsanspruch auf Übertragung einer amtsangemessenen Beschäftigung. Auch bei der dauerhaften Zuweisung muß gewährleistet sein, dass der neue Arbeitsposten amtsentsprechend ist und zwar in Bezug auf das abstrakt-funktionelle Amt und das konkret-funktionelle Amt.
Bei Zuweisungen von Beamten der Deutschen Telekom AG zu Tochter- oder Enkelunternehmen kommt es immer wieder zum Streit über die Frage, ob der zugewiesene Arbeitsposten amtsangemessen ist. Nach § 4 Abs.