Verteidigung im Disziplinarverfahren ist Detailarbeit. Den großen Wurf gibt es nicht. Wer einen Joker aus dem Ärmel ziehen will, muss zuvor 20 Joker präpariert haben. Eine wirkungsvolle Strategie muss in jedem Einzelfall neu entwickelt und auf den konkreten Fall abgestimmt werden. Jedes Disziplinarverfahren besteht aus einer Fülle einzelner Verfahrensschritte, die Ermittlungsführer und Disziplinarbehörden zu beachten haben und in denen die Beamtin/der Beamte eigenständige Verfahrensrechte geltend machen kann.