Paintball: Kein Verstoß gegen die Menschenwürde

Staat und Verwaltung
28.02.20101192 Mal gelesen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil vom 18.02.2010 hin (1 LC 244/07) entschieden, dass Paintball/Reball in der zur Genehmigung gestellten Variante entgegen der Auffassung der beklagten Behörden nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Die Spieler machen sich nach Auffassung des Gerichts nicht wechselseitig zum bloßen "Objekt". Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen wurde jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Urteil vom 18.02.2010

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