Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung hängt die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall versichert ist, häufig von der Frage ab, ob der Verletzte selbständig oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig war.
In einem Beschluss vom 23.12.2009 (4 LA 357/08) hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung um schlichte hoheitliche Verwaltungstätigkeit handelt und deshalb das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden ist. Anders als in anderen Bundesländern ist die Landesrundfunkanstalt in Niedersachsen nicht von dem Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausgenommen. Das wiederum hat u.a.
Das OVG Lüneburg hat in einem Beschluss vom 21.12.2009 (5 LA 481/08) entschieden, dass die Vermutung einer sog. Versorgungsehe nach den Umständen des Einzelfalles dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn die Heirat im Zeitpunkt einer überwunden geglaubten lebensbedrohlichen Erkrankung erfolgt ist.
Die Mehrzahl der Streitigkeiten der BAföG-Streitigkeiten dreht sich um die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen und um anschließende Strafverfahren wegen Betruges. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Wenn nämlich BAföG-Leistungen von vornherein gar nicht bewilligt werden, weil die BAföG-Ämter der oder dem Studierenden ein zu hohes verwertbares Vermögen anrechnen und Bedürftigkeit verneinen.