Mit zunehmender Bedeutung des Internet häufen sich Disziplinarverfahren wegen Surfens im Internet. Die meisten Computerarbeitsplätze haben Internetzugang. Dies verführt zur privaten Nutzung. Aber auch das häusliche Surfen kann ein Dienstvergehen darstellen, wenn es um strafbare Inhalte geht.
Wer bei der Inanspruchnahme von BAföG falsche Angaben zu seinem Vermögen macht, muss fast immer mit einer Strafanzeige rechnen. Aber nicht in jedem Fall liegt eine Straftat vor. Jeder Sachverhalt muss individuell bewertet werden.
In Deutschland gibt es leider immer noch Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Zu ihren Gunsten wurde zum 01.04.2007 das System der gesetzlichen Krankenversicherung um eine wichtige Bestimmung ergänzt. Diese Bestimmung kann das finanzielle Überleben sichern.
Grundsätzlich werden Leistungen, für die ein Antrag erforderlich ist, nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht. Dies gilt im Prinzip auch für die Schwerbehinderung.
Die Deutsche Telekom AG hat zum 01.09.2011 eine Beförderungsaktion für Beamte durchgeführt. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand deutet einiges darauf hin, dass das Verfahren rechtswidrig war und der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde.