Mit Urteil vom 03.08.2011 hat das Arbeitsgericht Berlin eine gegen den Geschäftsführer einer Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes persönlich gerichtete und auf den Verdacht der Schwarzarbeit gegründete Klage auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen abgewiesen.
Regionale Bahnstrecken werden seit längerem nicht mehr allein von der DB betrieben, sondern stehen im Wettbewerb. Die Ausschreibungsverfahren sind aufwändig. Deshalb wird die DB u.U. freiwillig auf Strecken verzichten. Dies kann Folgen für verbeamtete Mitarbeiter der DB AG haben.
Die Telekom wird nach unserem Kenntnisstand zum 01.09.2011 Beförderungen vornehmen. Nicht bekannt ist, ob bei der Auswahl sämtliche in Betracht kommenden Beamten berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen sollte der Bewerbungsverfahrensanspruch deshalb sicherheitshalber zeitnah angemeldet werden.
Grundsätzlich ist Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung zu gewähren, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Nur ausnahmsweisewird die Leistungsdauer auf 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums (Blockfrist) begrenzt, wenn "dieselbe Krankheit" die Arbeitsunfähigkeit (AU) bedingt.
Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig wird, verliert dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (Leistungsfortzahlung).