Wer über einen längeren Zeitraum Krankengeld bezieht, muss damit rechnen, dass seine Krankenkasse ihn auffordert, einen Reha-Antrag oder einen Rentenantrag zu stellen. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor (§ 51 Sozialgesetzbuch 5).
Während medizinische Maßnahmen in Kurkliniken zumeist problemlos bewilligt werden, werden Anträge auf berufliche Reha-Maßnahmen (Umschulungen) häufiger abgelehnt. Der Erfolg eines Antrags auf berufliche Reha steht und fällt mit der Darlegung der medizinischen Fakten.
Das entscheidende Kriterium zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst sämtliche Tätigkeiten, die berufsmäßig ausgeübt werden, also auch einfachste Arbeiten.
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Rechtmäßigkeit von Zuweisungen bleibt weiterhin uneinheitlich. Hier ein Auszug der von uns erfolgreich geführten Verfahren, geordnet nach Tätigkeiten: