Telekom-Beamte: Zuweisung zur VCS-GmbH: Auf VG Bremen ordnet aufschiebende Wirkung an ("Referentin Managementsupport")

Arbeit Betrieb
18.07.2011940 Mal gelesen
Das VG Bremen stellt in einem Beschluss vom 13.07.2011 fest, es sei nicht erkennbar, dass die DTAG eine amtsgemäße Tätigkeit sichergestellt habe.

In der Entscheidung geht es im wesentlichen um die tatsächlichen Aspekte des Einsatzes. Die bislang von der Beamtin durchgeführten Tätigkeiten würden weder dem Zuweisungsbescheid entsprechen, noch sei erkennbar, dass die übertragenen Tätigkeiten ihrer Wertigkeit nach dem zweiten Beförderungsamt entsprechen.

Darüber hinaus habe die DTAG gefordert, die Beamtin solle sich selbständig um ihre Arbeit kümmern und bei Bedarf weitere Aufgaben bei den Abteilungsleitern einfordern. Damit verkenne sie, dass es Sache des Dienstherrn sei, eine auf Dauer angelegte amtsangemessene Tätigkeit sicherzustellen.

VG Bremen - Beschluss vom 13.07.2011 - 6 V 29/11

 

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