Scheinselbständigkeit ist ein Phänomen aller Branchen und Wirtschaftszweige. Auch der Gesundheitsmarkt ist betroffen. Das Sozialgericht Hannover entschied am 09.05.2012 einen seit Jahren schwelenden Fall zugunsten einer Ärztin, die in ihrer Praxis mit zwei freie Mitarbeiterinnen gearbeitet hatte.
In den letzten Tagen häuften sich in den Medien Meldungen, dass Polizeibeamte im Zusammenhang der polizeilichen Ermittlungen gegen Hells Angels und Bandidos Hinweise auf bevorstehende Durchsuchungen etc. gegeben haben könnten. Die Polizeibehörden ermitteln auch in den eigenen Reihen.
Durch Beschluss vom 24.04.2012 hat das LSG Niedersachsen-Bremen eine Beschwerde des Landes Niedersachsen gegen einen Eilbeschluss des Sozialgerichts Oldenburg zurückgewiesen.
Die Zuweisungspraxis der Telekom kann seltsame Blüten treiben. Dies zeigte ein kurioses Verfahren, das vom Verwaltungsgericht Kassel entschieden wurde.
Das Tranportgewerbe ist anfällig für Scheinselbstständigkeit. Aushilfsfahrer als Subunternehmer ohne eigenes Fahrzeug werden oft als Angestellte angesehen. Der Auftraggeber riskiert Nachforderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. U.U. droht sogar ein Strafverfahren (§ 266a StGB).