Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 14.06.2012 entschieden, dass eine Differenzierung zwischen qualitativer und quantitativer Leistungsfähigkeit nicht in Betracht kommt.
In der niedersächsischen Polizei läuft zur Zeit eine Beförderungsaktion. Hierfür gelten Beförderungsrichtlinien. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eine Klausel dieser Richtlinien aktuell für rechtswidrig erklärt.
Schreibt ein Dienstherr einen neuen Dienstposten aus und formuliert er hierfür ein Anforderungsprofil, darf er dieses Anforderungsprofil nicht willkürlich zugunsten eines bevorzugten Beamten manipulieren.