Die Deutsche Rentenversicherung Bund muss alle materiellen Schäden ersetzen, die einer Versicherten durch die verschleppte Bearbeitung ihres Antrags auf Bewilligung einer Umschulung zur Heilpraktikerin entstanden sind. Der Schaden wird hauptsächlich der entgangene Verdienst in dem neuen Beruf sein.
In den 70'er Jahren kam es in der ehemaligen DDR zu einem großen Impfschaden. Bei einer Anti-D-Prophylaxe wurden knapp 7000 Frauen mit einem Serum geimpft, das mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert war (Sog. "DDR Impfskandal").
In der niedersächsischen Polizei läuft zur Zeit eine Beförderungsaktion. Hierfür gelten Beförderungsrichtlinien. Nachdem das VG Oldenburg eine Klausel dieser Richtlinien aktuell für rechtswidrig erklärt hatte, hat nun auch das OVG diese Entscheidung bestätigt.
Der Dienstherr bzw. die gesetzlichen Versicherungsträger haften nur für die spezifischen Gefahren, die sich aus der dienstlichen Tätigkeit bzw. Beschäftigung ergeben. Unfallrechtliche Streitigkeiten drehen sich oft um die Frage, ob das Unfallereignis die wesentliche Bedingung für den Schaden war.
Ein Arbeitgeber, der der Einzugsstelle den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 266a Abs. 1 StGB). Die Statusklärung fällt aber in die Fachkompetenz der Sozialbehörden. Ein Dilemma?