Mit Beschluss vom 29.12.2015 gab das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht unserer Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover statt.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte den interessanten Fall zu entscheiden, ob eine Beamtin in eine vertrauliche Mail ihrer Vorgesetzten an das Personalreferat Einsicht nehmen darf.
Immer wieder werden Unternehmer, die Aufträge an Einzelpersonen als Subunternehmer vergeben haben, von hohen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger überrascht und wundern sich, dass ihre Auftragnehmer bei Betriebsprüfungen als Scheinselbstständige eingestuft werden.
Erneut haben Verwaltungsgerichte Beförderungsentscheidungen der Deutschen Telekom AG beanstandet und damit den klagenden Beamten Recht gegeben. Wiederum geht es um Fehler in den dienstlichen Beurteilungen, die der Beförderungsauswahl zugrunde gelegt wurden.