Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2015 - Weitere Gerichtsentscheidungen

Beamtenrecht
22.11.2015595 Mal gelesen
Erneut haben Verwaltungsgerichte Beförderungsentscheidungen der Deutschen Telekom AG beanstandet und damit den klagenden Beamten Recht gegeben. Wiederum geht es um Fehler in den dienstlichen Beurteilungen, die der Beförderungsauswahl zugrunde gelegt wurden.

Damit bestätigt sich die Tendenz, über die wir bereits in unserem anwalt24-Artikel vom 07.11.2015 zum Stand der Rechtsprechung angedeutet hatten.

Nunmehr liegen weitere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Hannover und Bremen vor:

Das VG Hannover hat in einem Beschluss vom 10.11.2015 entschieden, dass die Beurteilungen von zwei Konkurrenten rechtsfehlerhaft sind, weil in ihnen nicht berücksichtigt worden sei, dass die Beamten im Beurteilungszeitraum eine im Verhältnis zu ihrem Statusamt (A11) unterwertige Tätigkeit wahrgenommen haben, während der Antragsteller zumindest amtsangemessen eingesetzt gewesen sei. Mit den fehlerhaften Beurteilungen habe die Beförderung deshalb nicht begründet werden können. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

VG Hannover - 10.11.2015 - 13 B 3655/15

Das VG Bremen hat in einem Beschluss vom 02.11.2015 entschieden, dass die Beurteilung des Antragstellers nicht plausibel sei, da ihr u.a. die Stellungnahme einer Führungskraft zugrunde liege, die nicht aussagekräftig sei, weil sie nur sehr kurze und zum Teil sachfremde Aussagen enthalte. Es fehle daher an einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage.

VG Bremen - 02.11.2015 - 6 V 1286/15

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