Wer Scheinselbstständige beschäftigt, muss mit erheblichen Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung und ggf. einer Bestrafung rechnen. Diese Gefahr ist mittlerweile weitgehend bekannt und in gewissem Rahmen sogar berechenbar. Es gibt aber versteckte Risiken.
Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers kommt ins Spiel, sobald der Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordert und die GmbH diese nicht oder nicht in voller Höhe zahlen kann.Das Haftungsrisiko des Geschäftsführer hängt aber an anderen Voraussetzungen, als die Haftung der Gesellschaft.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat sich in einem Beschluss vom 19.01.2017 zu den Anforderungen an die dienstlichen Beurteilungen geäußert, die als Grundlage einer Auswahlentscheidung im Beförderungsverfahren dienen.
Darf an der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung ein Beamter beteiligt werden, der mit dem zu beurteilenden Beamten um dieselbe Beförderungsstelle konkurriert?
Unternehmer, denen die Beitragsforderungen ihrer Berufsgenossenschaft zu hoch erscheinen, weil sie die Veranlagung zu der Gefahrtarifstelle beanstanden, haben nur begrenzte Möglichkeiten, eine rückwirkende Änderung der Veranlagung durchzusetzen.