Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rechtsanwalt Giel besitzt nach Art. 37 (5) DSGVO die erforderliche Sachkunde, um von Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden zu können. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt seit Mai 2018 europaweit. Bringen Sie jetzt Ihren Datenschutz im Unternehmen auf den aktuellen Stand und lassen sich beraten.