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Rechtsanwalt Marc Oliver Giel

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Marc Oliver Giel

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  • Abrechnung nach Vergütungsgesetz (RVG)
  • Abrechnung nach Stundenhonoraren
  • Abrechnung zum Festpreis
  • Erstberatung zum Pauschalpreis

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Rechtsanwalt Giel besitzt nach Art. 37 (5) DSGVO die erforderliche Sachkunde, um von Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden zu können. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt seit Mai 2018 europaweit. Bringen Sie jetzt Ihren Datenschutz im Unternehmen auf den aktuellen Stand und lassen sich beraten.