Darmstadt wird "Digitale Stadt" und Deutschland bekommt ein neues BDSG

13.06.201738 Mal gelesen
Die Digitalisierung von Städten und Unternehmen erfordert einen intensivierteren Blick auf den Datenschutz. Ab Mai 2018 gilt diese Empfehlung mehr denn je.

Darmstadt, 12. Juni 2017: Die hessische Stadt Darmstadt gewinnt den Wettbewerb "Digitale Stadt", so das Bundeswirtschaftsministerium auf dem Digital-Gipfel in Walldorf. Der Wettbewerb wurde vom Branchenverband BITKOM ausgelobt. "Die Bewerbung von Darmstadt hat die Jury vor allem aufgrund ihrer ausgewogenen Einbeziehung der verschiedenen Themenbereiche und Facetten einer digitalen Stadt überzeugt. Die bereichsübergreifende Vernetzung aller Sektoren mit dem Fokus auf hochprofessionelle Cyber-Sicherheit ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Digitale Stadt Darmstadt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder.

Darmstadt möchte sich damit zu einer digitalen Vorzeigestadt ausbauen. Unterstützt wird die Stadt dabei von einem Bündnis verschiedener Digitalunternehmen mittels Produkten und Dienstleistungen.

Dabei sollten Darmstadt und alle beteiligten Unternehmen einen intensiveren Blick auf den Datenschutz legen. Dies gilt ab Mai 2018 mehr denn je.

Was ändert sich im Mai 2018?

Ende Mai 2018 gilt zum einen europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), zum anderen tritt gleichzeitig das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Zum ersten Mal wird damit der Datenschutz europaweit harmonisiert. Trotz zahlreicher Öffnungsklauseln, von denen Deutschland auch umfangreich Gebrauch gemacht hat, kann nun von einem einheitlichen Datenschutzniveau in ganz Europa gesprochen werden.

Auf öffentliche Einrichtungen als auch auf Unternehmer kommen zahlreiche Änderungen zu. Der größte Änderungsbedarf besteht Zweifels ohne für solche Unternehmer, die sich bislang noch gar nicht mit dem Datenschutz auseinandergesetzt haben. Den Aufsichtsbehörden werden umfangreichere Kompetenten zur Überprüfung der Einhaltung des Datenschutzes an die Hand gegeben. Datenschutzverstöße können zukünftig mit Geldbußen von bis zu 20 Mio. ? oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden.

Rasches Handeln ist angesagt, weil die Übergangsfrist bereits läuft. Eine weitere Umsetzungsfrist wird nicht gewährt. Unternehmen sollten ihren Datenschutz daher bis Mai 2018 rechtssicher ausgestalten.

Der Experte: Datenschutzbeauftragte

Zur Beratung und Überprüfung aller erforderlichen Maßnahmen sollte ein Datenschutzbeauftragter hinzugezogen werden. Dies kann entweder ein Mitarbeiter im Unternehmen (interner Datenschutzbeauftragter) oder ein fachkundiger externer Berater (externer Datenschutzbeauftragter) sein. Am besten vereinen sich juristischer Sachverstand und die Fachkunde im Datenschutz in einer Person, also einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutz.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Marc Oliver Giel

Der seit über 10 Jahren auf die Neuen Medien spezialisierte Rechtsanwalt Giel besitzt die nach § 4f. BDSG erforderliche Sachkunde, um von Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden zu können. Außerdem kann er aufgrund seiner juristischen Schwerpunktausbildung interne Datenschutzbeauftragte rechtlich kompetent beraten.

Verlieren Sie keine Zeit und beginnen jetzt mit der Umsetzung des Datenschutzes bei Ihnen.

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