Gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) ist der Besitzer von Waffen und Munition verpflichtet die sichere Aufbewahrung nachzuweisen. Die Behörde kann verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Entscheidung vom 26.06.2012 die Duldungspflicht der Fremdjagd auf dem eigenen Grundstück aufgehoben.