Nutzungsausfall über einen langen Zeitraum kann insbesondere dann verlangt werden, wenn der Geschädigte seine fehlende finanzielle Möglichkeit zur Reparaturfinanzierung darlegen kann.
Kommt es während eines Pkw-Leasing zu einem Mangel am Pkw, der dazu führt, dass der Vertrag beendet wird, muss der Leasingnehmer die Nutzungszeit bezahlen. Von den Autohäusern wird in der Regel aber eine zu hohe Bemessung vorgenommen.