Zeitgerecht zur Diskussion über die Erhöhung der Bußgelder rüstet NRW seine Verkehrstechnologie auf. Das dürfte bei den Rekord-Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung auch nicht sonderlich schwer fallen.
Ordnungswidriges Handeln in der Wirtschaft kann schwere Folgen nach sich ziehen. Eine "Bestrafung" nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann für ein Unternehmen existenzielle Folgen nach sich ziehen.
Die Risikosituation eines Unternehmens ergibt sich aus einem Zusammenspiel von
Nach § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich wegen Nötigung strafbar, wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
Nach der in § 1939 BGB normierten Definition handelt es sich bei einem Vermächtnis um eine letztwillige Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen.