Nach einer Mitteilung der Aachener Zeitung und der NRZ soll das OLG Düsseldorf (Az. IV-3 RBs 8/10) eine Abstandsmessung mittels Videoüberwachung für unzulässig erklärt haben:
Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind laut "Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ)" erstmals in NRW von einem Gericht beanstandet worden. In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt.