Nach einer Mitteilung der Aachener Zeitung und der NRZ soll das OLG Düsseldorf (Az. IV-3 RBs 8/10) eine Abstandsmessung mittels Videoüberwachung für unzulässig erklärt haben:
Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind laut "Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ)" erstmals in NRW von einem Gericht beanstandet worden. In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt.
Die Richter gaben demnach einem Autofahrer recht, der sich gegen eine 100-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte. Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf einer Autobahn gefilmt worden. "Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig", zitierten die Zeitungen den OLG-Beschluss.
Die Entscheidung des OLG liegt noch nicht in gedruckter Form vor, so dass die Information sich ausschließlich auf die vorgenannten Quellen hergeleitet wird.
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sind schwerpunktmäßig mit der Verteidigung in Verkehrs-Ordnungswidrigkeitensachen befasst.