In dem vorliegenden Bussgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren) stellte sich die Frage nach der Verwertbarkeit des Messergebnisses bei gewechselten Winterreifen.
Das AG Nordenham, Urt. v. 31. 5. 2007 - 5OWi 441 Js 59850/06 (587/06) urteile nunmehr Folgendes:
1. Eine Geschwindigkeitsmessung mittels Police-Pilot-System (PPS) ist auch dann verwertbar, wenn es nach einer Eichung des Gerätes zu einem Reifenwechsel von Winterreifen auf Sommerreifen gekommen ist und die Eichung erloschen ist, weil nicht neu geeicht worden ist.