Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll den Gesundheitsschutz stärken. Der Arbeitgeber muss mehr Home-Office ermöglichen, einklagbar ist dies aber nicht.
Gute Arbeit setzt zufriedene Mitarbeiter voraus, sodass Pausen- und Ruhezeiten zur Erholung unerlässlich sind. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst!
Ist der Arbeitnehmer der Ansicht, die Versetzung durch den Arbeitgeber ist nicht rechtens, so steht ihm nach neuester BAG-Rechtsprechung vorerst ein Verweigerungsrecht zu.