Wandel in der BAG-Rechtsprechung: Das Recht des Arbeitnehmers unbillige Weisungen zu verweigern

Anzugträger zerreist Arbeitsvertrag
30.11.201749 Mal gelesen
Ist der Arbeitnehmer der Ansicht, die Versetzung durch den Arbeitgeber ist nicht rechtens, so steht ihm nach neuester BAG-Rechtsprechung vorerst ein Verweigerungsrecht zu.

Das Abwarten auf eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung ist für das Verweigerungsrecht nun nicht mehr notwendig. Nach jahrelang gefestigter Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte der Arbeitnehmer erst nach rechtskräftiger Feststellung der Unbilligkeit der Weisung des Arbeitgebers das Recht, diese Weisung zu verweigern. Dies hatte stets zur Folge, dass der Arbeitnehmer während dieser Schwebezeit, zwischen der Erteilung der Weisung und der gerichtlichen Entscheidung, stets an diese Weisung gebunden war und ihr auch Folge leisten musste.

Neu: unmittelbares Verweigerungsrecht des Arbeitnehmers

Dies hat sich jedoch nun mit der Entscheidung des Zehnten Senats geändert (Beschluss vom 14.06.2017; 10 AZR 330/16). Der Zehnte Senat hatte auch hier über die Rechtmäßigkeit einer Arbeitnehmerversetzung in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands zu entscheiden. Und nun sprach sich der Zehnte Senat für ein Verweigerungsrecht des Arbeitnehmers unmittelbar nach der Erteilung der Anweisung aus.

Bedeutung für die juristische Praxis: nur geringe Auswirkungen

Inwiefern diese Umkehr von der bisherigen Rechtsprechung jedoch für die Praxis relevant sein wird, bleibt abzuwarten. Zwar scheint das unmittelbare Verweigerungsrecht zunächst arbeitnehmerfreundlich. Jedoch zeigen sich auf dem zweiten Blick auch gewisse Risiken für den Arbeitnehmer. Hierzu meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Kupka von der Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried: "Die praktische Bedeutung dieser Rechtsprechungsänderung wird für den Arbeitnehmer allerdings nur gering sein. So trägt er dennoch das Risiko, dass er, im Falle einer gerichtlichen Feststellung der Billigkeit der Weisung, seinen Vergütungsanspruch auf Grund von Arbeitsverweigerung verliert und ihm weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung drohen." Wenn Zweifel an der Verbindlichkeit einer Weisung des Arbeitgebers bestehen, sollte man sich fachlichen Rat suchen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Näheres zur geänderten Rechtsprechung bei unbilligen Weisungen finden Sie hier.