Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können.
Der Finanzausschuss hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drucks. 17/4182, 17/4802) am Mittwoch noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16. März weiter beraten.
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung erarbeitet. Die Regelungen zur Selbstanzeige (§ 371 AO) sollen hiernach den aktuellen Bedürfnissen angepasst und zielgenauer ausgestaltet werden: