Eiliger Handlungsbedarf: Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige

Steuern und Steuerstrafrecht
24.03.20111048 Mal gelesen
Der Bundestag hat das sogenannte Schwarzgeldbekämpfungsgesetz am 17.03.2011 verabschiedet, sodass mit einem Inkrafttreten in Kürze zu rechnen ist.

Die kommenden Verschärfungen der steuerlichen Selbstanzeige sind enorm. War es bislang noch möglich, vor Beginn einer steuerlichen Außenprüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, scheidet diese nach neuer Rechtslage nunmehr bereits mit der schriftlichen Anordnung einer Betriebsprüfung aus. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, soweit steuererhebliche Tatsachen, die eine Steuerhinterziehung begründen können, bislang steuerlich nicht deklariert wurden und mit deren Entdeckung durch die Betriebsprüfung zu rechnen ist. 

Da mit dem Inkrafttreten der Neuregelung in Kürze zu rechnen ist, sollte vor allem in Fällen, in denen die Prüfung vom Finanzamt bereits mit Bescheid angeordnet, jedoch noch nicht begonnen wurde, die Abgabe einer nach alter Rechtslage noch strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden. Nach neuem Recht wird es in diesen Fällen die "goldene Brücke" zur Straffreiheit nicht mehr geben.

Wege der Komplexität des Verfahrens empfiehlt es sich, einen auf diesem Gebiet erfahrenen Berater  zu konsultieren.

Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen zu dieser Problematik gerne zur Verfügung.