Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Sobald man in sozialen Netzwerken unterwegs ist, trifft man auf Werbung unterschiedlichster Art. Es ist mittlerweile Gang und Gäbe, dass auch Privatpersonen bestimmte Marken und Produkte empfehlen, indem sie beispielweise Bilder, „Unboxing Videos“ oder Reviews posten.
Seit fast fünf Monaten ist es nun bekannt, dass der Blitzer am Autobahnkreuz Köln Ost bei Königsforst auf der BAB 3 falsch eingestellt war. Statt bei der eigentlich erlaubten 80 km/h, hatte die „Radarfalle“ schon bei Geschwindigkeiten von über 60 km/h ausgelöst.
Der Europäische Gerichtshof hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass Suchmaschinenergebnisse, die personenbezogene Daten von jemandem enthalten, unter Umständen gelöscht werden müssen (Az.: C-131/12). Dafür muss lediglich ein Antrag bei Google, Yahoo oder weiteren Suchmaschinen gestellt werden.