Das Urteil des Landgerichts Hamburg (18.11.2016, Az. 310 0 402/16) hat sich im Internet schnell verbreitet und für Unruhe gesorgt: Wer auf seiner eigenen Homepage einen Link setzt, haftet für die Urheberrechtsverletzungen auf der fremden Seite.
Bekommt man Besuch, der bereits erwachsen ist, so muss man diesen nicht vor der Internetnutzung belehren oder gar währenddessen überwachen, entschied der Bundesgerichtshof am 12.05.2015 (Az.: I ZR 86/15).