BGH, 09.04.2026 - III ZR 52/25 - Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten über Verbleib bzw. bestimmungsgemäße Verwendung eines zur Ausführung eines Auftrags überlassenen Geldbetrags liegt beim Beauftragte; Abhängigkeit des Rückkaufwerts der Metalle vom Marktpreis wegen Fehlens einer unbedingten Rückzahlbarkeit des der Auftragnehmerin überlassenen Kapitals
...Bundesgerichtshof Urt. v. 09.04.2026, Az.: III ZR 52/25 Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten über Verbleib bzw. bestimmungsgemäße Verwendung eines zur Ausführung eines Auftrags überlassenen Geldbetrags liegt beim Beauftragte;Abhängigkeit des Rückkaufwerts der Metalle vom Marktpreis wegen Fehlens einer unbedingten Rückzahlbarkeit des der Auftragnehmerin überlassenen Kapitals...