BSG, 27.01.2026 - B 8 SO 59/24 BH - Verwerfung des erneuten Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig; Ablehnung des Antrags auf PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts für Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision; Kein Anspruch des Klägers auf Eingliederungshilfe; Geklärte Rechtsfragen durch Rspr. zur Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht und dem Wechsel der Trägerschaft ab dem 1.1.2020
...Der Kläger ist zur Überzeugung des Senats prozessfähig; ein besonderer Vertreter war deshalb nicht zu bestellen (vgl BSG vom 6.10.2022 - B 8 SO 2/22 B ; ebenso BSG vom 13.12.2022 - B 1 KR 6/22 B ) . Das wiederholte Ablehnungsgesuch des Klägers, als das seine Gegenvorstellung nur verstanden werden kann, ist offensichtlich unzulässig und damit rechtsmissbräuchlich (vgl dazu BSG vom 22.4.2025 - B 8 SO 77/24 BH - RdNr 10, BSG vom 20.3.2025 - B 8 SO 33/24 BH - RdNr 8; jeweils mwN)...
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