BSG, 27.02.2026 - B 4 AS 296/25 BH - Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
...Die vom Kläger persönlich beim BSG erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung des LSG ist schon deshalb nach § 160a Abs 4 Satz 1 Halbsatz 2 iVm § 169 SGG als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des § 73 Abs 4 SGG über den Vertretungszwang beim BSG entspricht.Das Erfordernis, sich vor dem BSG von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und ist mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (stRspr; vgl etwa BSG vom 28.11.2025 - B 7 AS 245/25 BH - juris RdNr 5 mwN)...
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