BSG, 06.03.2026 - B 9 V 1/26 BH - Erfolgloser Antrag auf PKH-Bewillligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts für unzulässige Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßige Ablehnung der begehrten Leistungen nach OEG i.V.m. BVG mangels Feststellbarkeit des Vorliegens eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs
...Bundessozialgericht Beschl. v. 06.03.2026, Az.: B 9 V 1/26 BH Erfolgloser Antrag auf PKH-Bewillligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts für unzulässige Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision;, das Urteil von einer Entscheidung des BSG, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des BVerfG abweicht und auf dieser Abweichung beruht...