Teilleistung
...Teilleistung Normen § 266 BGB § 281 Abs. 1 S. 2 BGB Information Unvollständige Leistung des Schuldners.Nach der gesetzlichen Regelung des § 266 BGB ist der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt. Die Vertragsleistung kann nur dann als Teilleistung erbracht werden, wenn dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist....