Arbeitgeberdarlehen
...Arbeitgeberdarlehen Normen §§ 488 - 512 BGB (Gelddarlehen) §§ 607 - 609 BGB (Sachdarlehen) Information 1 Allgemein Das Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer . Das Darlehen ist keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers , es ist insofern abzugrenzen von Vergütungsvorschüssen und Abschlagszahlungen....