Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Pass

 Normen 

PassG

PassVwV

PassV

 Information 

1. Allgemein

Identitätspapier, durch das sich Personen, die einen Staat über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten, legitimieren müssen.

Deutsche benötigen einen Pass gemäß § 1 PassG für die Ein- und Ausreise über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. In bestimmten Fällen genügt der Personalausweis (Funktion des Passersatzes). Wichtigste Fälle der Befreiung für Deutsche aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen:

  • Ein- und Ausreise innerhalb der Europäischen Union

  • Verkehr mit den außereuropäischen Staaten der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development)

Pässe im Sinne des Passgesetzes sind:

  • Reisepässe

  • vorläufige Reisepässe

  • amtliche Pässe (Dienst-, Ministerial- und Diplomatenpässe).

Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG des Grundgesetzes ausgestellt werden. Deutscher im Sinne des Artikels Art. 116 Abs. 1 GG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Statusdeutscher) besitzt.

Erläuterungen zur Anwendung der Vorschriften des PassG sind in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV) niedergelegt.

2. Einfügung von biometrischen Daten

Die VO 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Einführung von biometrischen Daten in ihr Passsystem innerhalb der in der Verordnung vorgegebenen Fristen.

Ziel ist die Verbesserung der Identitätsüberprüfung angesichts einer vermehrten Terrorgefahr. Auf einem Chip werden folgende biometrischen Daten gespeichert:

  • das Gesichtsbild

  • die Fingerabdrücke

Da eine EU-Verordnung in den Mitgliedsländern unmittelbar gilt, können die deutschen Pass-Rechtsgrundlagen das in der VO 2252/2004 geltende Recht ergänzen, die Ausführung des Rechts regeln oder auf das in der VO 2252/2004 geregelte Recht verweisen.

Die Anforderungen an die Speicherung der Fingerabdrücke in Pässen sind in § 4 Abs. 3 PassG geregelt. Danach sind der Reisepass, der Dienstpass und der Diplomatenpass mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen, auf dem das Lichtbild, Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger sowie die Angaben zur Qualität der Abdrücke gespeichert sind.

Die Daten sind gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern. Eine bundesweite Datenbank zur Sammlung der biometrischen Daten wird nicht errichtet.

3. Kinder

Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Danach wird ein (normaler) Reisepass ausgestellt. Es ist zudem auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

4. Identitätsnachweis Unionsbürger - eID-Karte

Unionsbürger und Angehörige eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums haben seit dem 01.11.2019 Anspruch auf den deutschen elektronischer Identitätsnachweis. Dabei handelt es sich um eine elektronische Karte mit einer Online-Ausweisfunktion. Die eID-Karte soll den genannten Personengruppen den elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG ermöglichen. Absatz 2 legt fest, dass überall dort, wo eine Rechtsvorschrift eine Identifizierung mittels des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 PAuswG vorsieht - beispielsweise in § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG, in § 36a Absatz 2 Satz 5 SGB I, dort synonym als "sicherer" Identitätsnachweis bezeichnet - auch die eID-Karte zum Einsatz kommen darf. Rechtsgrundlage ist das eIDKG.

 Siehe auch 

Personalausweis

Unionsbürger - elektronischer Identitätsnachweis

Visum