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Erwerbsunfähigkeitsrente

Normen

§ 241 SGB VI

Information

Ehemalige Form der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist mit Ablauf des 31.12.2000 entfallen. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits stattgegebene Renten wurden von der Gesetzesänderung nicht berührt. Rechtsgrundlage ist § 241 SGB VI.

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