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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1991, Az.: 13/5 RJ 73/90

Erwerbsunfähigkeit; Hilfsmittel; Wegstrecke; Wohnlage

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.12.1991
Aktenzeichen
13/5 RJ 73/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 11296
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Marburg 02.06.1987 - S 4 J 156/84
LSG Darmstadt 27.07.1990 - L 11 J 842/87

Amtlicher Leitsatz

Erwerbsunfähig ist in der Regel, wer auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 Metern mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen. Diese generalisierende Abgrenzung des versicherten Risikos gilt grundsätzlich ohne Rücksicht auf Besonderheiten der individuellen Wohnlage und der Beschaffenheit in Betracht kommender Wegstrecken.