Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1991, Az.: 13/5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit; Hilfsmittel; Wegstrecke; Wohnlage
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.12.1991
- Aktenzeichen
- 13/5 RJ 73/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 11296
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Marburg 02.06.1987 - S 4 J 156/84
- LSG Darmstadt 27.07.1990 - L 11 J 842/87
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Erwerbsunfähig ist in der Regel, wer auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 Metern mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen. Diese generalisierende Abgrenzung des versicherten Risikos gilt grundsätzlich ohne Rücksicht auf Besonderheiten der individuellen Wohnlage und der Beschaffenheit in Betracht kommender Wegstrecken.