Digitale Rentenübersicht
Rentenübersichtsgesetz - RentÜG
Bei der digitalen Rentenübersicht handelt es sich um ein Online-Portal im Internet mit dem die Bürger jederzeit ihre Rentenansprüche aus den drei bekannten Säulen der Altersvorsorge (der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge) einsehen können.
Im Einzelnen werden insbesondere die Anwartschaften der folgenden Altersvorsorgearten angezeigt:
Riester- und Rüruprenten
Zusatzversorgungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes
Private Lebensversicherungen
Fondsparpläne mit Auszahlungsbeginn ab 60 Jahren
Rechtsgrundlage ist das "Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz - RentÜG)".
Die Digitale Rentenübersicht ist am 30.06.2023 online gegangen (https://www.rentenuebersicht.de/). Die Anmeldung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis. Erforderlich ist zudem die Eingabe der steuerlichen Identifikationsnummer.
Angezeigt werden nur die Bruttobeträge. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht berechnet. Zudem besteht auf dem Portal keine Möglichkeit, die individuelle Versorgungslücke zu berechnen.