Rentenarten
Gemäß § 33 SGB VI werden folgende Rentenarten unterschieden:
1 Altersrenten
Es bestehen folgende Altersrenten:
Regelaltersrente
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für Schwerbehinderte
Altersrente für Frauen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Die folgenden Altersrentenart wurde aufgrund von Übergangsregelungen nur noch für vor dem 01.01.1952 geborene Versicherte bewilligt:
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Folgende Rentenarten sind aufgehoben, es werden nur noch bewilligte Leistungen weitergewährt:
3 Renten wegen Todes
Große und kleine Witwen- und Witwerrente
Witwen- und Witwerrenten an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten
Erziehungsrenten
Renten wegen Todes bei Verschollenheit