§ 30 ResOG SH, Organisation der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 8 – Hilfen für Kinder von Probandinnen und Probanden und deren Angehörige Titel: Gesetz zur ...
§ 31 ResOG SH, Inhalte der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 9 – Resozialisierungsfonds Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG ...
§ 32 ResOG SH, Organisation der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 9 – Resozialisierungsfonds Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG ...
§ 33 ResOG SH, Inhalte der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 10 – Ehrenamtliche Angebote Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein ...
§ 34 ResOG SH, Organisation der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 10 – Ehrenamtliche Angebote Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein ...
§ 35 ResOG SH, Inhalte und Organisation der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 11 – Koordinierung der Freien Träger Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in ...
§ 36 ResOG SH, Inhalte und Organisation der LeistungenAbschnitt 3 – Inhalte und Organisation der Leistungen → Unterabschnitt 12 – Sonstige Leistungen Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein ...
§ 37 ResOG SH, Aufsicht und BeteiligungAbschnitt 4 – Aufsicht, Beteiligung, Standards, Dokumentation und Auswertung Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) Normgeber: Schleswig-Holstein
§ 38 ResOG SH, Standards der LeistungserbringungAbschnitt 4 – Aufsicht, Beteiligung, Standards, Dokumentation und Auswertung Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) Normgeber: Schleswig-Holstein
§ 39 ResOG SH, Dokumentation und AuswertungAbschnitt 4 – Aufsicht, Beteiligung, Standards, Dokumentation und Auswertung Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) Normgeber: Schleswig-Holstein