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Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürVerfSchG
Gliederungs-Nr.: 12-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung
(Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -)

Vom 8. August 2014 (GVBl. S. 529) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2022 (GVBl. 2023 S. 1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Organisation und Aufgaben 
  
Zweck des Verfassungsschutzes1
Errichtung eines Amtes für Verfassungsschutz; Stabsstelle Controlling2
Zusammenarbeit3
Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz4
Weitere Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz5
Begriffsbestimmungen6
  
Zweiter Abschnitt 
Befugnisse 
  
Allgemeine Befugnisse7
Besondere Auskunftsverlangen8
Weitere Auskunftsverlangen9
Nachrichtendienstliche Mittel10
Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln11
Begriffsbestimmungen, Einsatz von Personen zur Informationsbeschaffung12
  
Dritter Abschnitt 
Datenschutzrechtliche Bestimmungen 
  
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten13
Projektbezogene gemeinsame Dateien14
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten15
Errichtungsanordnung16
Auskunft an den Betroffenen auf Antrag17
Mitteilung an betroffene Personen von Amts wegen18
  
Vierter Abschnitt 
Übermittlungsbestimmungen 
  
Informationsübermittlung an das Amt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen19
Informationsübermittlung an das Amt für Verfassungsschutz auf Ersuchen20
Informationsübermittlung durch das Amt für Verfassungsschutz21
Übermittlungsverbote22
Nachberichtspflicht23
  
Fünfter Abschnitt 
Parlamentarische Kontrolle 
  
Erster Unterabschnitt 
Grundsätze 
  
Kontrollrahmen, Parlamentarische Kontrollkommission24
Mitgliedschaft25
Zusammentritt26
Pflicht der Landesregierung zur Unterrichtung27
Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung28
  
Zweiter Unterabschnitt 
Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission 
  
Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission29
Beauftragung eines Sachverständigen30
Eingaben31
Rechts- und Amtshilfe32
Berichterstattung33
Haushaltsvorlagen34
  
Sechster Abschnitt 
Rechtsweg, Übergangsbestimmungen 
  
Einschränkung von Grundrechten35
Geltung des Thüringer Datenschutzgesetzes36
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs37
Übergangsbestimmungen38
Evaluation39
Gleichstellungsbestimmung40
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 8. August 2014 (GVBl. S. 529)