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Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsNRG
Gliederungs-Nr.: 33-2
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)

Vom 11. November 1997 (SächsGVBl. S. 582)

Außer Kraft am 1. August 2023 durch Artikel 4 Satz 2 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 446). Zur weiteren Anwendung s. § 30 des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes vom 4. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 446).

Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 1997 das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Nachbar und Eigentümer1
Nachbarliche Rücksicht2
Verhältnis zu anderen Vorschriften3
  
Zweiter Abschnitt 
Einfriedungen 
  
Einfriedungsrecht4
Kosten5
Kostentragungspflicht des Störers6
Abstand von der Grenze7
(weggefallen)8
  
Dritter Abschnitt 
Grenzabstände für Pflanzen 
  
Grenzabstände für Bäume und Sträucher9
Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken10
Grenzabstände im Weinbau11
Ausnahmen12
Bestimmung des Abstandes13
Anspruch auf Beseitigung14
(weggefallen)15
Bestandsschutz16
  
Vierter Abschnitt 
Bodenerhöhungen und Aufschichtungen 
  
Bodenerhöhungen17
Grenzabstand von Aufschichtungen18
  
Fünfter Abschnitt 
Duldung von Leitungen 
  
Duldungspflicht19
Unterhaltung der Leitungen20
Betretungsrecht21
Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen22
Anschluss an andere Leitungen23
  
Sechster Abschnitt 
Sonstige Nachbarschaftsrechte 
  
Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht24
Ableitung des Niederschlagswassers25
Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennen26
  
Siebenter Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Anzeigepflicht27
Schadensersatz28
Entschädigung29
(weggefallen)30
Verjährung31
  
Achter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen32
Überleitungsvorschrift32a
Außer-Kraft-Treten von Bestimmungen33
In-Kraft-Treten34
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.