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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen
(Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Amtliche Abkürzung
SächsLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2.11/2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 (SächsGVBl. S. 73) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Übernahme von früheren Beamtinnen und Beamten sowie von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren2
Abschnitt 2
Gestaltung der Laufbahnen
Zuständigkeit für die Laufbahnen3
Laufbahnschwerpunkte4
Abschnitt 3
Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen zugunsten Schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen5
Abschnitt 4
Erwerb der Laufbahnbefähigung
Einrichtung von Vorbereitungsdiensten6
Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten7
Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes8
Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst9
Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst10
Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerberinnen und Bewerber11
§ 12 SächsLVO
Anerkennung der Berufsqualifikation
Antrag13
Ausgleichsmaßnahmen14
Eignungsprüfung15
Anpassungslehrgang16
Verfahren17
Abschnitt 6
Probezeit
Ausgestaltung der Probezeit18
Abschnitt 7
Beförderung
Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen19
Nachteilsausgleich20
Ämterdurchlauf21
Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 1422
Abschnitt 8
Fortbildung
Führungskräftefortbildung23
Abschnitt 9
Aufstieg
Aufstieg24
Abschnitt 10
Laufbahn- und Schwerpunktwechsel
Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten25
Schwerpunktwechsel26
Abschnitt 11
Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen
Laufbahnbefähigung für Lehrämter27
Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz28
Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung29
Aufstieg in der Fachrichtung Justiz30
Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz30a
Einstellung in der Fachrichtung Polizei31
Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei32
Aufstieg in der Fachrichtung Polizei33
Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei33a
Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung34
Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr35
Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr36
Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr36a
Abschnitt 12
Landespersonalausschuss
Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses37
Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften
Überleitung von Laufbahnen sowie Beamtinnen und Beamten38
Übergangsvorschriften für den Aufstieg39
Teilnahme am Lehrgang für Führungskräfte im Justizvollzugsdienst in der Fachrichtung Justiz vor Inkrafttreten dieser Verordnung40
Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 200941
Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung42
Anlagen
Übersicht zur Überleitung der LaufbahnenAnlage

Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Laufbahnverordnung

Vom 24. Februar 2025

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 21. November 2024 (SächsGVBl. S. 923) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Laufbahnverordnung in der vom 1. Dezember 2024 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2017 (SächsGVBl. S. 485),

  2. 2.

    den am 26. Juli 2018 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 458),

  3. 3.

    den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 714),

  4. 4.

    die am 29. August 2020 in Kraft getretene Verordnung vom 14. August 2020 (SächsGVBl. S. 434),

  5. 5.

    den am 1. Dezember 2024 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.