Spieler gewinnt in der Berufung gegen den Betreiber des Online-Casinos
Es ist allgemein bekannt, dass das Angebot von Glücksspielen in Deutschland ohne eine entsprechende deutsche Lizenz illegal ist. Trotz dieser Tatsache setzen zahlreiche Betreiber von Online-Casinos in Deutschland ihre Aktivitäten fort und weigern sich dann, die entstandenen Verluste an die Spieler zurückzuzahlen.
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 31.10.2022 - I-19 U 51/22 festgestellt, dass der Betreiber eines Online-Casinos gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012/2021 (§ 823 Abs. 2 BGB iVm. § 4 Abs. 4 GlüStV) dazu verpflichtet ist, die Verluste aus Online-Pokerspielen an die Spieler zurückzuerstatten.
Hintergrundinformationen zum Fall "Online Casino Verluste zurückholen":
Im ersten Verfahren vor dem Landgericht Bonn erging ein Urteil zugunsten des Casino-Betreibers, gegen das der Spieler Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegte.
In der Berufung führte der Kläger an, dass er auf der Website des Casinos an Online-Glücksspielen wie Poker und Blackjack teilgenommen habe. Da das Casino über keine deutsche Lizenz verfügte, sei das Online-Glücksspielangebot in Deutschland gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags von 2012/2021 illegal gewesen. Der Kläger sei daher berechtigt, die Rückzahlung seiner Verluste sowohl aufgrund von Bereicherungsrecht als auch Deliktsrecht zu verlangen.
Das Landgericht Bonn sah jedoch in der Vorinstanz das Verhalten des Klägers als rechtsmissbräuchlich an. Obwohl er sich über seine rechtlichen Möglichkeiten und die Lizenz des Casinos informiert hatte, ging er nicht davon aus, dass das Angebot illegal sei. Das Gericht lehnte die Rückforderung unter anderem unter Berufung auf § 817 Satz 2 und § 242 BGB ab.
Das Oberlandesgericht Köln hat bereits in zahlreichen ähnlichen Glücksspielfällen zugunsten der Spieler entschieden, so auch in diesem Fall. Die Kammer stellte fest, dass gemäß § 817 Satz 2 BGB nicht vorausgesetzt wird, dass der Spieler leichtfertig die Rechts- oder Sittenverletzung ignoriert hat. Vielmehr erfordert es positive Kenntnis und bewusste Entscheidung des Spielers, das Gesetz zu übertreten, da es sich um einen Gesetzesverstoß handelt. Dem Spieler konnte diese subjektive Voraussetzung nicht zur Last gelegt werden, obwohl er sich über die Lizenzen und mögliche Rückzahlungsansprüche informiert hatte. Die Kammer war überzeugt, dass der Spieler aufgrund der Werbung mit namhaften deutschen Sportlern für das Casino und des deutschsprachigen Kundensupports von einem legalen Angebot auf dem deutschen Markt ausging. Der Spieler hatte keine Kenntnis von der medialen Berichterstattung über die Illegalität des Angebots und hätte sie auch nicht haben können, wie er in der mündlichen Verhandlung plausibel erklärte.
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die vom Beklagten auf seiner Website zur Verfügung gestellt wurden und in denen der Spieler die Verantwortung hatte, sich eigenverantwortlich über die Legalität des Angebots in seinem Land (Gerichtsbarkeit) zu informieren, stehen dem nicht entgegen. Das Setzen eines Häkchens war obligatorisch, um spielen zu können, und bedeutete nicht zwangsläufig, dass der Spieler sämtliche Klauseln gelesen oder sich mit ihnen inhaltlich auseinandergesetzt hatte. Daher fand § 817 Satz 2 BGB keine Anwendung.
Aufgrund dieser Gründe konnte auch kein Rechtsmissbrauch des Klägers gemäß § 242 BGB angenommen werden. Folglich war die Klage des Spielers gerechtfertigt, und er hatte das Recht, knapp 60.000 Euro Verlust vom Beklagten zurückzufordern.
Die speziellen Aspekte des Falles
Ein besonderes Merkmal, das sich von üblichen Klagen gegen Casinobetreiber unterscheidet, war in diesem Fall, dass die Beklagte behauptete, das Geld des Spielers nicht erhalten zu haben. Stattdessen seien die Einsätze aller Pokerspieler in einen separaten Topf eingezahlt worden und später an die Gewinner ausgezahlt worden. Die Beklagte argumentierte, dass der Kläger sich daher an die anderen Mitspieler wenden und von ihnen seine Verluste zurückfordern müsse.
Jedoch stellte das Landgericht Bonn bereits im ersten Verfahren zutreffend fest, dass dieses Vorgehen höchstens den Einwand der Entreicherung gemäß § 818 Absatz 3 BGB begründen könnte, dem jedoch § 819 Absatz 2 und § 818 Absatz 4 BGB entgegenstehen.
Somit erwies sich diese Verteidigungsstrategie ebenso wie der Versuch, sich auf § 814, § 817 Satz 2 oder § 242 BGB zu berufen, als erfolglos. Am Ende verlor das Casino den Rechtsstreit.
Welche Auswirkungen hat das für Sie?
Basierend auf den gegebenen Umständen bestehen reale Chancen, Ihre Verluste im Zusammenhang mit Online-Poker und Online-Blackjack zurückzuerhalten.
Unser Team wird Sie bei der Überprüfung der Lizenzbedingungen unterstützen und Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht gegen die Casinobetreiber vertreten. Es ist ratsam, Ihre Nutzerdaten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu speichern und die Übermittlung Ihrer Transaktionsdaten anzufordern. Zusätzlich sollten Sie entsprechende Kontoauszüge als Beweismittel sorgfältig aufbewahren. Mit diesen Maßnahmen steht einer erfolgreichen Klage grundsätzlich nichts im Wege.
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Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns per Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de erreichen oder uns unter der 04202 638370 telefonisch in unserer Kanzlei kontaktieren. Wir helfen Ihnen weiter!
Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen!
Quellen
LG Bonn, Urteil vom 26.04.2022 - 7 O 178/21 - openJur (erstinstanzliches Urteil)
OLG Köln, Urteil vom 31.10.2022 - 19 U 51/22 - openJur (Berufungsurteil)
Weitere Quellen zu Online-Poker Verluste zurückfordern:
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