AG Sigmaringen: Absehen von Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
15.06.2013260 Mal gelesen
Im Bußgeldkatalog ist für grobe und beharrliche Verstöße des Kraftfahrzeugführers gemäß § 25 StVG die Verhängung eines Fahrverbots vorgesehen. Diese werden als sog. Regelfahrverbote bezeichnet. Beispielsweise droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 31 km/h bereits ein 1-monatiges Fahrverbot.

on der Verhängung eines solchen Regelfahrverbots kann das Gericht allerdings absehen. So geschehen in dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 12.02.2013, 5 OWi 15 Js 7112/12.

In dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ein Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 42 km/h überschritten. Das Gericht hat dennoch von einem Fahrverbot abgesehen. Zur Begründung führte das Amtsgericht aus, dass das Fahrverbot eine Existenzgefährdung darstellen würde.

Der Betroffene war fast ein Jahr lang arbeitslos gewesen und hatte erst kürzlich wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden. Er arbeitete nun als Servicetechniker und befand sich in der 6-monatigen Probezeit. Während der Probezeit konnte er keinen Urlaub nehmen, um das Fahrverbot abzudienen. Im Falle der Verbüßung eines Fahrverbots würde er die neue Arbeitsstelle sofort verlieren.

Daher hat das Gericht ausnahmsweise von der Verhängung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße abgesehen.

Genauso hat das Amtsgericht Gießen in dem Urteil vom 04.06.2012, 5202 OWi 107 Js 11549/12 entschieden.

In diesem Fall betrieb der Betroffene Fahrer alleine eine Kfz-Werkstatt, in der keine Angestellten beschäftigt wurden. Er musste dabei unter anderem die Fahrzeuge nach entsprechender Reparatur Probe fahren. Das Unternehmen lebte von der engen persönlichen Bindung der Kunden an die Leistungen des Betroffenen, daher konnte ein Vertreter nicht gestellt werden. Zusätzlich war der Weg von der Wohnung des Betroffenen zur Werkstatt mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu bewältigen.

Ein Fahrverbot hätte sich in dem vorliegenden Fall sogar existenzvernichtend ausgewirkt, so dass auch hier das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absah und stattdessen die Geldbuße erhöhte.

Diese Urteile zeigen deutlich, dass die Umgehung eines Fahrverbots mit entsprechender Argumentation sehr gut möglich ist. Man sollte sich nicht scheuen, gegen ein Fahrverbot vorzugehen.