ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. – Vorläufiger Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Einlagen

Wirtschaft und Gewerbe
09.03.201581 Mal gelesen
Bei der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen) ist Insolvenzantrag gestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Ampferl fordert die ausstehenden Einlagen. Ob zu Recht und was Anleger tun können, erfahren Sie hier.

Die Fondsgesellschaft hatte bereits im Jahre 2013 die Anleger zur teilweisen Einzahlung der noch offenen Einlage aufgefordert hat. Offensichtlich sind dieser Aufforderung nicht genügend Anleger nachgekommen und die Insolvenz war daher wohl nicht zu vermeiden. Nun macht der vorläufige Insolvenzverwalter da weiter, wo die Fondsgesellschaft aufgehört hat. In einem an die Anleger gerichteten Schreiben fordert er diese auf, bis zum 17.03.2015 unter Androhung der Einleitung "rechtlicher Schritte" auf, einen Teil der Einlage zu zahlen.

 

Bereits im letzten Jahr hatte die Fondsgesellschaft die Insolvenz angedroht. Jetzt hat sie die Notbremse gezogen und einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Hintergrund ist vermutlich, dass das FA München die Aussetzung der Vollziehung der Rückforderung von nach deren Auffassung zu Unrecht geltend gemachten Steuerabzügen während des vermeintlichen Produktionszeitraumes abgelehnt hat.

 

Da die Anleger bei dieser Beteiligung lediglich 60 % ihrer Einlageverpflichtung zzgl. Agio in bar leisten mussten, während der fehlender Betrag durch vom Fonds aufzunehmende Darlehen aufgebracht werden sollten, hatten die Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft ihre Einlage noch nicht voll erbracht. Das rächt sich nun.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Ob dies nun der letzte Akt im traurigen Schauspiel dieses Fonds ist, wird sich zeigen. Die Anleger mussten hier viel aushalten: erst blieben die Ausschüttungen aus, dann wurden die Verlustzuweisungen zu Beginn der jeweiligen Beteiligung aberkannt und nun fordert der Insolvenzverwalter auch noch Geld von den Anlegern. Ihr eingesetztes Kapital dürften die Anleger nicht mehr wiedersehen. Mehr Verlust geht eigentlich nicht mehr.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Anleger sollten der Zahlungsaufforderung jedoch nicht ohne rechtlichen Rat folgen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Voraussetzungen für eine Forderung des Insolvenzverwalters aus verschiedenen Gründen nicht vor. Dies haben wir dem vorläufigen Insolvenzverwalter auch bereits mitgeteilt. Offensichtlich sollen durch die Anschreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters noch möglichst viele Anleger "freiwillig" zu einer Zahlung beweget werden. Damit der vorläufige Insolvenzverwalter überhaupt irgendetwas von den Anlegern fordern kann, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, die bisher nicht erfüllt sind. Ob diese und vor allem wann erfüllt sein werden und welche Zahlungspflicht für die Anleger daraus tatsächlich resultiert, wird sich frühestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeigen.

 

Aufgrund dessen haben wir für die von uns vertretenen Mandanten bereits dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass und warum derzeit keine Zahlungen gefordert werden können. Eine Reaktion hierzu liegt noch nicht vor.

Alle anderen Anleger können sich an die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE wenden, um weitere Informationen zum Stand des Verfahrens zu bekommen.

 

Gern können Sie Herrn RA Gericke auch unter 02241/173327 kontaktieren.

 

Quelle: Veröffentlichung Amtsgericht München (AG München), Az. 1500 IN 4064/14, Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.03.2015, eigene Recherche

 

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Auf dem Seidenberg 5

53721 Siegburg

Telefon: 02241 / 17 33 - 0

Telefax: 02241 / 17 33 - 44


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